Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens unter Eindruck der Ausbreitung der Omikron-Variante,

hat der Senat beschlossen, die bisherige 2G-Regelung weitgehend durch 2G-Plus zu ersetzen.

Von der Testpflicht sind im Zwei-G-Plus-Zugangsmodell Personen ausgenommen,

die eine Auffrischimpfung erhalten haben. Auch Kinder und Jugendliche,

die in der Schule seriell getestet werden, sind von der Testnachweispflicht befreit.

Zum Downloaden findet ihr die gesamte Verordnung zum Nachlesen.



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